AGB
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
von LightSound Events Inhaber Manuel Sorrentino
§1 Angebote und Gültigkeit
Alle Angebote von Manuel Sorrentino LightSound Events sind 14 Kalendertage nach Erhalt gültig. Danach erlöschen die Angebote. Der Erhalt beginnt spätestens 3 Tage nach Absendung. Die Preise verstehen sich als Euro Bruttopreis, da als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird.
§2 Mietpreise und Mietzeiträume
Die Preisliste von Manuel Sorrentino LightSound Events bezieht sich lediglich auf einen Veranstaltungs- bzw. Verleihtag, das heißt 24 Stunden. Die Preise für Veranstaltungen bzw. Leihgaben über einen längeren Zeitraum müssen gesondert vereinbart und schriftlich festgehalten werden.
Der Mieter ist bei der Übernahme der Geräte verpflichtet sich davon zu überzeugen, dass die gemieteten Geräte in einwandfreien Zustand, das heißt vollständig und funktionsfähig, sind. Die Übernahme der Geräte wird als Bestätigung über den einwandfreien Zustand gewertet. Als Bestätigung bei Veranstaltungen gilt der Funktionstest nach dem Aufbau.
Der vereinbarte Abholtermin zwischen Manuel Sorrentino LightSound Events und dem Mieter entspricht dem Beginn der Mietzeit. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände. Die Mietgegenstände sind im Lager von Manuel Sorrentino LightSound Events, Bahnhofstraße 33 in 76532 Baden-Baden/Haueneberstein abzuholen und wieder abzugeben. Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird der Zustand der Geräte durch Manuel Sorrentino LightSound Events auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft. Ist die Prüfung ohne Mängel gilt der Mietgegenstand als eingegangen.
Die vereinbarte Mietzeit ist grundsätzlich einzuhalten. Kann die vereinbarte Mietzeit nicht eingehalten werden, muss Manuel Sorrentino LightSound Events unverzüglich darüber informiert werden. Außerdem behält sich Manuel Sorrentino LightSound Events das Recht vor, die überzogene Mietzeit zu dem vereinbarten Mietpreis zusätzlich zu berechnen.
§3 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietgegenstände ordnungsgemäß einzusetzen und diese ordentlich zu behandeln. Die Mietgegenstände dürfen außerdem nur von dem unterwiesenen Mieter aufgebaut, bedient und abgebaut werden. Dritten ohne kundigem Fachwissen oder Unterweisung darf der Zugang zu den Mietgegenständen nicht gewehrt werden. Werden die Mietgegenstände nicht ordnungsgemäß eingesetzt und somit vertragswidrig eingesetzt gilt der Vertrag als gekündigt.
Die Mietgegenstände dürfen nicht auf freiem Gelände wie Wald oder Wiesen verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Trockene und Überdachte Umgebung mit festem Boden.
Für Beschädigungen, Verlusten oder ähnliches haftet der Mieter bis maximal zum Neuwert des Mietgegenstandes. Bei Verschulden haftet der Mieter allerdings auch für alle Folgeschäden und Kostenaufwendungen, die durch den Verlust des Mietgegenstandes aufkommen. Das heißt, der Mieter muss auch für Mietausfälle und die Anschaffung eines neuen Gerätes aufkommen.
Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Mieter, dass alle verbundenen Risiken (Beschädigung, Diebstahl, Verlust, Witterung, Veranstalterhaftpflicht) der jeweiligen Mietsachen ordnungsgemäß und ausreichend versichert bzw. durch seine bestehenden Versicherungsleistungen abgedeckt sind.
§4 Anmietung
Werden Gegenstände von Manuel Sorrentino LightSound Events angemietet, hat der Vertragspartner diese auf seine eigene Gefahr und seine eigenen Kosten an den vereinbarten Übernahmeort anzuliefern. Im Zweifel ist der Übernahmeort im Lager Bahnhofstraße 33 in 76532 Haueneberstein.
Der Erfüllungsort für beide Parteien ist Haueneberstein.
Manuel Sorrentino LightSound Events ist eine Untervermietung generell gestattet, da dem Vertragspartner bekannt ist, dass Manuel Sorrentino LightSound Events die Gegenstände für Dritte anmietet und einsetzt. Der Vertragspartner stellt Manuel Sorrentino LightSound Events und eventuelle Untermieter von Regressansprüchen frei. Des Weiteren obliegt es dem Vertragspartner die Mietgegenstände bei dieser Konstellation entsprechend zu sichern. Manuel Sorrentino LightSound Events trägt keine Haftung bezüglich einer Verschlechterung oder eines Untergangs der Mietgegenstände, soweit dieses nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Manuel Sorrentino LightSound Events beruht.
§5 Rechte Dritter
Manuel Sorrentino LightSound Events lehnt Rechte und Pflichten Dritter ab, da Manuel Sorrentino LightSound Events lediglich an den Vertrag mit dem Vermieter gebunden ist. Dritten ist die Nutzung der Mietgegenstände strengstens untersagt. Manuel Sorrentino LightSound Events kann im Ausnahmefall sein schriftliches Einverständnis erteilen.
§6 Haftung
Die Haftung für Sach- oder Personenschäden die durch einen Mietgegenstand bzw. durch deren Installation mittelbar oder unmittelbar versucht werden ist gegenüber Manuel Sorrentino LightSound Events soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf Ausfall oder Unnutzbarkeit des Mietgegenstandes, Nichterfüllung, Folgeschäden jeglicher Art, entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden beruhen sind ausgeschlossen.
§7 Zahlung und Rücktritt
Bei Veranstaltungen ab 350 Personen oder Rechnungskosten über 1.500Euro wird eine 50%ige Anzahlung vor Veranstaltungsbeginn fällig. Der Restbetrag ist unmittelbar nach Rechnungserhalt zu entrichten.
Bei Vermietungen von Gegenständen muss bei der Abholung ein Personalausweis vorgelegt werden und der gesamte Mietpreis ist vollständig zu begleichen. Manuel Sorrentino LightSound Events behält sich vor eine Kaution von mind. 20% des Warenwertes zu erheben.
Wird eine Veranstaltung oder ein bereits vereinbarter Abholtermin von Mietgegenständen innerhalb von 14Tagen vor Beginn bzw. Abholung storniert wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des vereinbarten Mietpreises berechnet.
Wird eine Veranstaltung oder ein bereits vereinbarter Abholtermin von Mietgegenständen innerhalb von 5Tagen vor Beginn bzw. Abholung storniert wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des vereinbarten Mietpreises berechnet.
Wird eine Veranstaltung oder ein bereits vereinbarter Abholtermin von Mietgegenständen innerhalb von 2 Tagen vor Beginn oder Abholung storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
Wird eine Veranstaltung oder ein bereits vereinbarter Abholtermin von Mietgegenständen 1Tag vor Beginn oder Abholung bzw. am Veranstaltungstag storniert ist eine Bearbeitungsgebühr in voller Rechnungshöhe zu zahlen.
Zurückhaltungsrechte wie auch Aufrechnungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Wird von Manuel Sorrentino LightSound Events eine Rechnung ausgestellt ist diese unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen auf das Geschäftskonto von Manuel Sorrentino LightSound Events zu überweisen. Vereinbarungen zur Barzahlung sind ebenfalls möglich. Der Mieter gerät nach 8 Tagen Fälligkeit in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt behält sich Manuel Sorrentino LightSound Events vor eventuelle Verzugszinsen in Höhe von mind. 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Als Zeitpunkt der Zahlung zählt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von Manuel Sorrentino LightSound Events.
§8 Genehmigungen und Gebühren
Für die musikalische Aufführung mit industriellen Tonträgern, mit digitalen Kopien (z.B. MP3) urheberrechtlich geschützter Werke trägt der Veranstalter die vollen Kosten der GEMA-Gebühren.
§9 Verschleißteile, Handels- und Verbrauchsware
Manuel Sorrentino LightSound Events behält sich vor, Verschleißteile wie Lampen oder ähnliches in Rechnung zu stellen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Verbrauchsmaterial und Handelswaren Eigentum von Manuel Sorrentino LightSound Events.
Die Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen entfällt.
§10 Gerichtsstand und Vertragsrecht
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien in 76532 Baden-Baden, sofern der Gesetzgeber im Einzelfall nichts anderes vorsieht.
Die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland ist ausschlaggebend für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien.
Diese Bestimmungen sind für alle geschäftlichen Handlungen von Manuel Sorrentino LightSound Events Grundlage. Andere Absprachen, Nebenreden oder abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie durch Manuel Sorrentino LightSound Events schriftlich bestätigt werden.
Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise diejenigen Regelungen zu vereinbaren, die diesen Bedingungen am nächsten kommen.
Manuel Sorrentino LightSound Events ● Bahnhofstr. 33 ● 76532 Baden-Baden● Tel. 0175 206 16 57 ● E-Mail: info@lightsoundevents.de ● www.lightsoundevents.de